Interview: Restrukturierung in der Schweiz

Germany - DE
13 Mai 2026

Wer in der Schweiz restrukturiert, hat es nicht primär mit Gerichten zu tun, sondern mit Banken. Statt eines präventiven Rahmens wie StaRUG oder Chapter 11 dominiert hier die Gläubigerautonomie: Konsens schlägt Cram-down. Roland Kleeb (FS Partners – A Valtus Company) und Dr. Andreas Greis (Valtus Germany) im Gespräch über die Eigenheiten des Schweizer Restrukturierungsmarktes, die Rolle der Hauptkreditgeber und das, was Interim-Manager:innen mitbringen müssen.

Dr. Andreas Greis
Partner, Valtus Germany
Langjährige Erfahrung in der Begleitung von Restrukturierungen im deutschsprachigen Raum.
Roland Kleeb
Partner, FS Partners – A Valtus Company
Restrukturierungsexperte mit Fokus auf die Schweiz und grenzüberschreitende Verfahren.
Glossar
IBR – Independent Business Review: unabhängige Prüfung der Sanierungsfähigkeit.
StaRUG – Deutsches Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz.
DIP – Debtor in Possession: US-amerikanische Finanzierungsform im Chapter-11-Verfahren.
Cram-down – Erzwingen einer Lösung gegen den Willen einer Minderheit von Gläubigern.
Kernthesen auf einen Blick

▸ Kein gesetzlicher Cram-down – Einigung läuft über Konsens.

▸ Banken sind die zentralen Akteure, nicht der Staat.

▸ Ein IBR schafft früh Klarheit über die Fortbestehensfähigkeit.

▸ Honorarsicherung erfordert einen Zug-um-Zug-Mechanismus.

▸ Kein DIP-Gesetz – Fortführungsfinanzierung läuft über Verträge.

Wer steuert die Krise in der Schweiz?

Dr. Andreas Greis

Die Schweiz wird oft als besonders marktnah und pragmatisch beschrieben. Wie ist die Restrukturierungspraxis dort aufgebaut?

Roland Kleeb: In der Schweiz läuft Restrukturierung fast immer außergerichtlich – getrieben von Banken und anderen Kreditgebern. Anders als in vielen EU-Ländern gibt es keinen umfassenden präventiven Restrukturierungsrahmen mit Mehrheitsentscheidungen, den der Gesetzgeber vorgibt. Stattdessen herrscht Gläubigerautonomie: Banken, Hauptkreditgeber und wichtige Geschäftspartner verhandeln die Lösung direkt im Markt.

Die ersten Schritte hängen praktisch immer an Liquidität und Kreditverfügbarkeit. Sobald ein Unternehmen Warnsignale zeigt – verzögerte Zahlungen, angespannte Kreditlinien, erste Engpässe –, sind die Banken schnell am Tisch. Es folgt meist ein zügig aufgesetztes Business Review oder ein Independent Business Review (IBR), um zu prüfen, ob das Unternehmen überhaupt sanierungsfähig ist. Wichtig ist, schnell Klarheit zu haben: Hat das Unternehmen einen tragfähigen Plan und eine realistische Perspektive auf Fortbestand?

„Gläubigerautonomie statt juristischer Kontrolle."

– Roland Kleeb, FS Partners – A Valtus Company

Schweiz vs. Deutschland und Österreich

Dr. Andreas Greis

Welche Rolle spielen Gesetz und Verfahren im Vergleich zu Deutschland oder Österreich?

Roland Kleeb: Der schweizerische Rechtsrahmen ist klar sanierungs- und gläubigerorientiert. Gesetzliche Instrumente stehen im Hintergrund und greifen vor allem im Konkurs- oder Nachlassverfahren – sie sind nicht das primäre Steuerungswerkzeug für eine Krise.

Einen präventiven Restrukturierungsrahmen mit Mehrheits-Cram-down-Rechten, wie ihn das deutsche StaRUG oder die EU-Restrukturierungsrichtlinie vorsehen, gibt es in der Schweiz nicht. Die Einigung passiert im Markt: Banken, Eigenkapitalgeber, wichtige Lieferanten und Inhaber von Schuldtiteln verhandeln Verträge, Haircuts, Laufzeitverlängerungen und Subordinationsszenarien gemeinsam – und finden so eine Lösung.

Diagramm 1
Stärke gesetzlicher Eingriffsinstrumente
Konsens
Marktvertrag
Schweiz
Mehrheitsrecht
StaRUG
Deutschland
Gesetzlicher
Rahmen
Österreich
Skala: relative Eingriffstiefe staatlicher Instrumente. Die Schweiz setzt deutlich stärker auf Marktlösungen als die Nachbarländer.

Wo Stärke und Risiko nah beieinanderliegen

Dr. Andreas Greis

Welche typischen Unterschiede sehen Sie zu Deutschland, Österreich oder Frankreich?

Roland Kleeb: Banken bleiben in der Schweiz oft bis tief in die Krise hinein an Bord. Ihr Ziel: Liquidität sichern und den Geschäftsbetrieb so lange wie möglich aufrechterhalten. Der Schweizer Weg baut dabei auf Konsens, nicht auf gesetzliche Mehrheitsmechanismen. Das ist eine Stärke – aber auch ein Risiko, sobald ein einzelner zentraler Gläubiger blockiert.

„Konsens statt juristischer Druck."

– Roland Kleeb

Wann greift in der Schweiz der klassische Konkurs?

Dr. Andreas Greis

Wann kommt es in der Schweiz zum klassischen Konkurs?

Roland Kleeb: Der Konkurs greift, wenn Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die Forderungen die Vermögenswerte übersteigen. Er ist gerichtlich gelenkt und dient entweder der geordneten Sanierung oder der Abwicklung. In der Praxis ist er meist die Endstufe – das, was übrig bleibt, wenn außergerichtliche Verhandlungen gescheitert sind.

Diagramm 2
Konkurs in der Schweiz – Akteurs-Flow
1
Krise & Liquiditätsengpass
erste Warnsignale
2
Banken-Intervention
Kreditgeber im Zentrum
3
Konkursantrag
gerichtlich gesteuert
4
Sanierung oder Liquidation
Entscheidungspfad
5
Abschluss
Fortführung, Verkauf oder Abwicklung
In der Schweiz sind die Banken früh involviert. Der Konkurs ist die Endstufe, nicht der Startpunkt.

Banken, PE-Investoren und Kreditversicherer

Dr. Andreas Greis

Wie verteilen sich die Rollen zwischen Banken, Eigenkapitalgebern und anderen Akteuren?

Roland Kleeb: Banken stehen im Zentrum. Daneben spielen institutionelle Anleger, PE-Gesellschaften, Kreditversicherer und Spezialfinanzierer eine wichtige Rolle. Entschieden wird meist in einem Bankenkonsortium oder einer Gläubigergemeinschaft – Kommunikation und Transparenz sind dabei alles.

„Bankenkonsortium und Gläubigergemeinschaft statt Staatsverfahren."

– Roland Kleeb

Typische Fehler in den ersten Wochen

Dr. Andreas Greis

Welche typischen Fehler sehen Sie in der frühen Phase einer Krise?

Roland Kleeb: Der häufigste Fehler ist die Illusion, die Lage werde sich von selbst bessern. Dazu kommt die verspätete Analyse: Viele Unternehmen reagieren erst, wenn die Liquidität in Wochen kippt, nicht in Monaten. Bis dahin sind die Konditionen verschärft, die Kredite teurer, die operativen Spielräume eng.

„Früh warnen, früh reagieren."

– Roland Kleeb
Diagramm 3
Frühwarn-Timeline: Was passiert wann?
Phase 1
Erste Zahlen-Warnsignale
jetzt handeln
Phase 2
Kreditgespräch mit Banken
Wochen
Phase 3
IBR / Analyse
1–3 Monate
Phase 4
Restrukturierung oder Konkurs
bis zur Entscheidung
Wer früh reagiert, hat Spielraum. Wer wartet, landet schneller in der harten Krisenphase.

Was gilt für Löhne im Konkursfall?

Dr. Andreas Greis

Wie steht es um den Schutz der Arbeitnehmer:innen im Insolvenzfall?

Roland Kleeb: Einen Insolvenz-Entgelt-Fonds wie in Österreich gibt es in der Schweiz nicht. Löhne und Gehälter werden zwar relativ hoch priorisiert – aber nicht automatisch vollständig ausbezahlt. Entscheidend ist, dass das Unternehmen über Sanierung oder Verkauf den Fortbestand sichert und damit Arbeitsplätze erhält.

Diagramm 4
Vom Konkursantrag bis zur ersten Lohnzahlung
Schritt 1
Konkursantrag
Eröffnung des Verfahrens
Schritt 2
Verwalter-Bestellung
kurze Spanne, Forderungsprüfung
Schritt 3
Erste Lohnzahlungen
je nach Fall einige Wochen
Auch im Konkurs gibt es einen geregelten Weg für Lohnforderungen – die Auszahlung folgt aber nicht automatisch.

Wie sichern sich Berater:innen und Interim-Manager:innen ab?

Dr. Andreas Greis

Wie sichern sich Berater:innen und Interim-Manager:innen in der Schweiz vertraglich ab?

Roland Kleeb: Die Honorarsicherung ist in der Schweiz strenger als in Österreich. Ohne Zug-um-Zug-Mechanismus droht das Risiko nachträglicher Anfechtung. Zwei Regeln gelten deshalb: kurze Abrechnungszyklen und klare Vertragsklauseln, dass die Vergütung „ordnungsgemäß und für die Sanierung unverzichtbar" ist – idealerweise mit ausdrücklicher Zustimmung der Gläubigergemeinschaft.

Diagramm 5
Kapitalstruktur in der Restrukturierung
Senior Debt höchste Priorität
Mezzanine nachrangig
Equity Eigenkapital
Neue Investoren / Sanierungsfinanzierung vertraglich eingegliedert
Neue Finanzierungsbausteine müssen sich in die bestehende Rangfolge einfügen – sie werden in der Schweiz nicht automatisch gesetzlich priorisiert.

Gibt es DIP-Finanzierung in der Schweiz?

Dr. Andreas Greis

Gibt es so etwas wie eine DIP-Finanzierung im Schweizer Konkurs?

Roland Kleeb: Nein, ein gesetzliches DIP-Modell wie in Chapter 11 existiert in der Schweiz nicht. Fortführungskapital fließt über Kreditverlängerungen, Mezzanine-Strukturen, neue Equity-Gesellschafter und Kreditversicherer – immer vertraglich vereinbart, nie pauschal gesetzlich abgesichert.

„Kein DIP-Gesetz, aber Konsensfinanzierung."

– Roland Kleeb

Was macht die Schweiz als Restrukturierungsstandort attraktiv?

Dr. Andreas Greis

Was macht die Schweiz für Restrukturierungen attraktiv – gerade auch für Interim-Manager:innen?

Roland Kleeb: Die Schweiz verbindet pragmatischen Konsens mit starker Steuerung durch die Banken und einem Fokus auf operative Turnarounds. Für Interim-Manager:innen heißt das: früher Zugang zu operativen Steuerungsrollen – solange der Konsens unter den Kreditgebern hält.

„Konsensdominanz statt Staatsverfahren – die Schweizer Konsenskraft."

– Roland Kleeb, FS Partners – A Valtus Company

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