Wer in der Schweiz restrukturiert, hat es nicht primär mit Gerichten zu tun, sondern mit Banken. Statt eines präventiven Rahmens wie StaRUG oder Chapter 11 dominiert hier die Gläubigerautonomie: Konsens schlägt Cram-down. Roland Kleeb (FS Partners – A Valtus Company) und Dr. Andreas Greis (Valtus Germany) im Gespräch über die Eigenheiten des Schweizer Restrukturierungsmarktes, die Rolle der Hauptkreditgeber und das, was Interim-Manager:innen mitbringen müssen.
▸ Kein gesetzlicher Cram-down – Einigung läuft über Konsens.
▸ Banken sind die zentralen Akteure, nicht der Staat.
▸ Ein IBR schafft früh Klarheit über die Fortbestehensfähigkeit.
▸ Honorarsicherung erfordert einen Zug-um-Zug-Mechanismus.
▸ Kein DIP-Gesetz – Fortführungsfinanzierung läuft über Verträge.
Wer steuert die Krise in der Schweiz?
Die Schweiz wird oft als besonders marktnah und pragmatisch beschrieben. Wie ist die Restrukturierungspraxis dort aufgebaut?
Roland Kleeb: In der Schweiz läuft Restrukturierung fast immer außergerichtlich – getrieben von Banken und anderen Kreditgebern. Anders als in vielen EU-Ländern gibt es keinen umfassenden präventiven Restrukturierungsrahmen mit Mehrheitsentscheidungen, den der Gesetzgeber vorgibt. Stattdessen herrscht Gläubigerautonomie: Banken, Hauptkreditgeber und wichtige Geschäftspartner verhandeln die Lösung direkt im Markt.
Die ersten Schritte hängen praktisch immer an Liquidität und Kreditverfügbarkeit. Sobald ein Unternehmen Warnsignale zeigt – verzögerte Zahlungen, angespannte Kreditlinien, erste Engpässe –, sind die Banken schnell am Tisch. Es folgt meist ein zügig aufgesetztes Business Review oder ein Independent Business Review (IBR), um zu prüfen, ob das Unternehmen überhaupt sanierungsfähig ist. Wichtig ist, schnell Klarheit zu haben: Hat das Unternehmen einen tragfähigen Plan und eine realistische Perspektive auf Fortbestand?
„Gläubigerautonomie statt juristischer Kontrolle."
Schweiz vs. Deutschland und Österreich
Welche Rolle spielen Gesetz und Verfahren im Vergleich zu Deutschland oder Österreich?
Roland Kleeb: Der schweizerische Rechtsrahmen ist klar sanierungs- und gläubigerorientiert. Gesetzliche Instrumente stehen im Hintergrund und greifen vor allem im Konkurs- oder Nachlassverfahren – sie sind nicht das primäre Steuerungswerkzeug für eine Krise.
Einen präventiven Restrukturierungsrahmen mit Mehrheits-Cram-down-Rechten, wie ihn das deutsche StaRUG oder die EU-Restrukturierungsrichtlinie vorsehen, gibt es in der Schweiz nicht. Die Einigung passiert im Markt: Banken, Eigenkapitalgeber, wichtige Lieferanten und Inhaber von Schuldtiteln verhandeln Verträge, Haircuts, Laufzeitverlängerungen und Subordinationsszenarien gemeinsam – und finden so eine Lösung.
Wo Stärke und Risiko nah beieinanderliegen
Welche typischen Unterschiede sehen Sie zu Deutschland, Österreich oder Frankreich?
Roland Kleeb: Banken bleiben in der Schweiz oft bis tief in die Krise hinein an Bord. Ihr Ziel: Liquidität sichern und den Geschäftsbetrieb so lange wie möglich aufrechterhalten. Der Schweizer Weg baut dabei auf Konsens, nicht auf gesetzliche Mehrheitsmechanismen. Das ist eine Stärke – aber auch ein Risiko, sobald ein einzelner zentraler Gläubiger blockiert.
„Konsens statt juristischer Druck."
Wann greift in der Schweiz der klassische Konkurs?
Wann kommt es in der Schweiz zum klassischen Konkurs?
Roland Kleeb: Der Konkurs greift, wenn Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die Forderungen die Vermögenswerte übersteigen. Er ist gerichtlich gelenkt und dient entweder der geordneten Sanierung oder der Abwicklung. In der Praxis ist er meist die Endstufe – das, was übrig bleibt, wenn außergerichtliche Verhandlungen gescheitert sind.
Banken, PE-Investoren und Kreditversicherer
Wie verteilen sich die Rollen zwischen Banken, Eigenkapitalgebern und anderen Akteuren?
Roland Kleeb: Banken stehen im Zentrum. Daneben spielen institutionelle Anleger, PE-Gesellschaften, Kreditversicherer und Spezialfinanzierer eine wichtige Rolle. Entschieden wird meist in einem Bankenkonsortium oder einer Gläubigergemeinschaft – Kommunikation und Transparenz sind dabei alles.
„Bankenkonsortium und Gläubigergemeinschaft statt Staatsverfahren."
Typische Fehler in den ersten Wochen
Welche typischen Fehler sehen Sie in der frühen Phase einer Krise?
Roland Kleeb: Der häufigste Fehler ist die Illusion, die Lage werde sich von selbst bessern. Dazu kommt die verspätete Analyse: Viele Unternehmen reagieren erst, wenn die Liquidität in Wochen kippt, nicht in Monaten. Bis dahin sind die Konditionen verschärft, die Kredite teurer, die operativen Spielräume eng.
„Früh warnen, früh reagieren."
Was gilt für Löhne im Konkursfall?
Wie steht es um den Schutz der Arbeitnehmer:innen im Insolvenzfall?
Roland Kleeb: Einen Insolvenz-Entgelt-Fonds wie in Österreich gibt es in der Schweiz nicht. Löhne und Gehälter werden zwar relativ hoch priorisiert – aber nicht automatisch vollständig ausbezahlt. Entscheidend ist, dass das Unternehmen über Sanierung oder Verkauf den Fortbestand sichert und damit Arbeitsplätze erhält.
Wie sichern sich Berater:innen und Interim-Manager:innen ab?
Wie sichern sich Berater:innen und Interim-Manager:innen in der Schweiz vertraglich ab?
Roland Kleeb: Die Honorarsicherung ist in der Schweiz strenger als in Österreich. Ohne Zug-um-Zug-Mechanismus droht das Risiko nachträglicher Anfechtung. Zwei Regeln gelten deshalb: kurze Abrechnungszyklen und klare Vertragsklauseln, dass die Vergütung „ordnungsgemäß und für die Sanierung unverzichtbar" ist – idealerweise mit ausdrücklicher Zustimmung der Gläubigergemeinschaft.
Gibt es DIP-Finanzierung in der Schweiz?
Gibt es so etwas wie eine DIP-Finanzierung im Schweizer Konkurs?
Roland Kleeb: Nein, ein gesetzliches DIP-Modell wie in Chapter 11 existiert in der Schweiz nicht. Fortführungskapital fließt über Kreditverlängerungen, Mezzanine-Strukturen, neue Equity-Gesellschafter und Kreditversicherer – immer vertraglich vereinbart, nie pauschal gesetzlich abgesichert.
„Kein DIP-Gesetz, aber Konsensfinanzierung."
Was macht die Schweiz als Restrukturierungsstandort attraktiv?
Was macht die Schweiz für Restrukturierungen attraktiv – gerade auch für Interim-Manager:innen?
Roland Kleeb: Die Schweiz verbindet pragmatischen Konsens mit starker Steuerung durch die Banken und einem Fokus auf operative Turnarounds. Für Interim-Manager:innen heißt das: früher Zugang zu operativen Steuerungsrollen – solange der Konsens unter den Kreditgebern hält.
„Konsensdominanz statt Staatsverfahren – die Schweizer Konsenskraft."
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